29.10.2019
Die ARGE IK in 53757 St. Augustin, erteilt unserer Seniorenhilfe GAP die von uns beantragte IK-Nummer! Diese lautet: 460928740 und ist Voraussetzung, um mit den Kassen abrechnen zu können....
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15.11.2019
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14.11.2019
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Holger Hein - Bereich Grundsatz Pflege/HKP; Fachbereich Verträge Pflege/HKP, 96450 Coburg
Do, 14.11.2019 15:26
Sehr geehrter Herr Dronia,
ich beziehe mich auf den bisher geführten Schriftverkehr und unser Telefonat vom 12.11.2019. Vielen Dank nochmals für die freundliche Gesprächsatmosphäre. Zusammenfassend kann ich Ihnen folgende Mitteilung machen:
Wir haben Ihre eingereichten Unterlagen geprüft – grundsätzlich ist der Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 71 Abs. 1a SGB XI für die „Seniorenhilfe GAP“ mit folgender zwingenden Maßgabe erfüllt:
- 1. die Leitungskraft wird mit der im Strukturerhebungsbogen und in Verbindung der genannten Voraussetzungen der Richtlinie nach §112a SGB XI geforderten Grundqualifikation, Berufserfahrung, Weiterbildung und dem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis eingestellt und nachgewiesen und
- 2. die stellvertretende Leistungskraft wird auch nach den oben genannten Vorschriften mit der geforderten Grundqualifikation und Berufserfahrung nachgewiesen.